Die private Krankenversicherung
Warum Beitragserhöhungen?
Die Kalkulationsgrundlagen zur Beitragsberechnung entstammen heute vorliegenden Statistiken über die Gesundheitskosten und über die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Nun treten im Laufe der Jahre häufig Entwicklungen ein, deren quantitative Auswirkungen aus der Vergangenheit heraus statistisch nicht erfaßbar sind. Der medizinische Fortschritt hat es möglich gemacht, daß viele Krankheiten heute erkannt und behandelt werden können, bei denen dies früher nicht möglich war. Viele Operationen bei älteren Menschen sind z.B. erst durch Erkenntnisse in der Anästhesie in den letzten 20 Jahren möglich geworden. Eine Herzoperation bei 80jährigen war früher undenkbar, heute ist sie fast zur Selbstverständlichkeit geworden. Neue Behandlungsmethoden kommen hinzu.
Auch die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt, so daß heute die Alterungsrückstellung für höhere Behandlungskosten im Alter für einen längeren Zeitraum gebildet werden muß. Hinzu kommen vor allem Preisänderungen bei Gesundheitsleistungen. Die Pflegesätze in den Krankenhäusern werden bspw. ebenso wie die Arzneimittel teurer. Dies alles bewirkt, daß die bei der ursprünglichen Beitragskalkulation zugrundegelegten statistischen Daten im Zeitablauf immer wieder aktualisiert werden müssen. Dies macht Beitragsanpassungen erforderlich. Höhere Beiträge repräsentieren den Umstand, daß der Versicherungsschutz auch die im Zeitablauf höheren Leistungen, z.B. die aufgund des medizinischen Fortschritts neu hinzugekommenen Behandlungsmethoden, umfaßt. Versicherungsmathematisch entspricht dies der Ausweitung des Versicherungsschutzes. Verbesserte und teurere Leistungen, die früher noch nicht existierten, folglich auch noch nicht im Versicherungsschutz enthalten waren, sind jetzt zusätzlich aufgenommen worden. Jeder private Krankenversicherungsschutz nimmt automatisch an diesen Verbesserungen des Versicherungsschutzes teil. Das führt zwangsläufig zu Auswirkungen auf der Beitragsseite.
Beitragsanpassungsklausel
Da neue Entwicklungen aus der Vergangenheit heraus nicht immer statistisch berücksichtigt werden können, müssen Beiträge regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepaßt werden. Aufgrund der sog. Beitragsanpassungsklausel darf eine Prämienänderung gemäß § 12 b VAG nur dann vorgenommen werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Zum Treuhänder darf nur derjenige bestellt werden, der fachlich geeignet, zuverlässig und vor allem vom jeweiligen Versicherungsunternehmen unabhängig ist. Er muß über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Prämienkalkulation in der Krankenversicherung verfügen. Der Treuhänder muß überprüfen, ob die Prämienänderung mit den dafür bestehenden Vorschriften im Einklang steht. Dazu sind ihm sämtliche für die Prüfung der Prämienänderung erforderlichen technischen Berechnungsgrundlagen sowie die hierfür notwendigen Nachweise und Daten vorzulegen. In den technischen Grundlagen sind die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellungen sowie die verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig anzugeben.
Einige sinnvolle Maßnahmen gegen steigende Beiträge im Alter
Werden Beitragsanpassungen unentbehrlich, so sind ältere Versicherte davon oft besonders betroffen. Dies liegt vor allem daran, daß die Erhöhung der Krankheitskosten ein „Auffüllen“ der Alterungsrückstellung für die Zukunft notwendig macht. Je älter der Versicherte ist, desto kürzere Zeit verbleibt für dieses Auffüllen, so daß der dafür erforderliche zusätzliche Beitrag entsprechend höher ausfallen muß. Ebenso muß die Alterungsrückstellung aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung zusätzlich erhöht werden. Denn: Die Alterungsrückstellung dient als eine Art Reserve, die in jungen Jahren aufgebaut wird, um im Alter den laufenden – gestiegenen– Leistungsbedarf zu decken. Eine gestiegene Lebenserwartung verursacht höhere Kosten, die durch höhere Alterungsrückstellungen aufgefangen werden müssen. Die PKV hat auf diese Entwicklung reagiert und zahlreiche Lösungsansätze realisiert. So werden seit 1995 in erheblich erweitertem Umfang Mittel für Beitragsentlastungen im Alter verwendet. Die PKV-Versicherten haben beispielsweise ein sog. „Umstufungsrecht“, d. h. sie können von einem Tarif zu einem anderen, günstigeren Tarif wechseln. Ebenso sind die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes im Krankenhaus vom Einbett- auf das Zweibettzimmer interessante Alternativen, um die Beiträge kurzfristig und spürbar zu senken. Diese Möglichkeiten sollten individuell durchdacht und mit dem jeweiligen PKV-Unternehmen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Eine weitere Möglichkeit der eigenverantwortlichen Vorsorge im Alter stellen die sog. Beitragsentlastungsprogramme in der Vollversicherung dar. Im Prinzip geht es darum, eine garantierte Prämienabsenkung im Rentenalter vorzunehmen, die aus einem höheren Beitrag in jungen Jahren finanziert wird. Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogramms zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren eine zusätzliche Beitragsleistung. Diese wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschußfähig.
Je früher ein Versicherter sich für ein Beitragsentlastungsprogramm entscheidet, desto niedriger kann der von ihm zu zahlende Beitrag sein. So erhöht sich der Beitrag durch eine integrierte Beitragskomponente z.B. um rd. 10 Prozent. Damit wird dann in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif, Eintrittsalter und Geschlecht eine Beitragsermäßigung ab dem 65sten Lebensjahr erreicht, die insgesamt zu einer deutlich günstigeren Beitragsentwicklung im Alter führt.
(aus einer Publikation des PKV-Verbandes)
zurück zur Übersicht
|