Die private Krankenversicherung
Gibt es Möglichkeiten der individuellen Beitragssenkung?
Für jeden Menschen kann es insbesondere im Alter Situationen geben, in denen er seine Beitragsbelastung für die Krankenversicherung reduzieren möchte. Die private Krankenversicherung kennt hierfür mehrere Möglichkeiten.
So kann der Privatversicherte Anpassungen im individuellen Versicherungsschutz vornehmen. Der Wechsel von einem Tarif zu einem anderen, die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes im Krankenhaus vom Einbettzimmer auf das Zweibettzimmer können interessante Alternativen sein, eine deutliche Beitragsentlastung zu erreichen. Welche Alternativen im einzelnen bestehen, läßt sich nur individuell klären. Hier ist eine persönliche Beratung durch die jeweilige Versicherung das beste.
Was bietet der Standardtarif?
Darüber hinaus gibt es für jeden PKV-Versicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit mindestens zehnjähriger Vorversicherungszeit die Möglichkeit, in einen sog. Standardtarif zu wechseln. Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV. Je mehr Versicherungsjahre ein vollversicherter älterer Versicherter bereits aufzuweisen hat, desto mehr wird der Höchstbeitrag unterschritten, da die angesammelten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet werden. Die Leistungen dieses Tarifs entsprechen im wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die PKV übernimmt die Kosten für die Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Für die ambulante Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, für die stationäre Behandlung und für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sind Selbstbeteiligungen vorgesehen, die jedoch insgesamt höchstens 300 EUR pro Jahr betragen. Das Honorar für Ärzte und Zahnärzte wird bis zum Regelhöchstsatz, d.h. dem 2,3fachen des Einfachsatzes, erstattet. Liquidiert der Arzt jedoch nur bis zum 1,7fachen, so vermindert sich die genannte Selbstbeteiligung. Die PKV gibt Hilfe, damit solche Ärzte gefunden werden können. Bei einer Krankenhausbehandlung sind wie in der GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen, d.h. die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließlich der Behandlung durch die jeweils diensthabenden Ärzte, versichert. Als Anrechnung häuslicher Ersparnisse ist ein Eigenanteil von 6 EUR täglich, maximal für 14 Tage Krankenhausaufenthalt pro Jahr, vorgesehen. Fahrtkosten zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus wegen stationärer Behandlung, die über 10 EUR hinausgehen, werden zu 100 Prozent erstattet. Der Versicherungsschutz des Standardtarifs erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann aber durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.
(aus einer Publikation des PKV-Verbandes)
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